Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Konditionen

Eine Zusammenarbeit kann eine vertrauensvolle Krisenbegleitung sein, eine aktue Notfallsituation verarbeiten oder in der Regel das gezielte Bearbeiten und Lösen eines oder mehrerer Traumata zum Gegenstand haben. Ganz gleich wie sich unsere Zusammenarbeit entwickelt, sie beginnt mit einem Erstgespräch.

Sitzungsart
Dauer
Kosten

Einzelsitzung Traumatherapie

60 Minuten

€ 120,00

Einzelsitzung Traumakörperarbeit auf der Liege

90 Minuten

€ 150,00

Paartherapie

90 Minuten

€ 180,00

Feldenkrais® Paketpreise:

Probesession

75 Minuten

€ 100,00

5’er Feldenkrais®-Paket

€ 500,00 (innerhalb von drei Monaten zu nutzen)

10’er Feldenkrais@-Paket

€ 900,00 (innerhalb von sechs Monaten zu nutzen)

20’er Feldenkrais@-Paket

€ 1600,00

Terminabsagen

Ich bitte Sie, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen.

Kostenerstattung

Ich arbeite mit Selbstzahlern und Privatversicherten (sofern Ihr Vertrag entsprechende Leistungen beinhaltet). Eine Kostenübernahme beziehungsweise Kostenbeteiligung durch gesetzliche Krankenversicherungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungspartner über Übernahmemöglichkeiten. Wir unterstützen Sie bei Fragen diesbezüglich auch gerne. Die Bezahlung der von Ihnen gebuchten Termine ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung und deren Höhe durch Ihre Krankenversicherung.

Ihre Vorteile als Selbstzahler
  • Sie können in der Regel sofort starten.

  • Sie bekommen die Methoden Ihrer Wahl. Hier: Somatic Experiencing (SE)®, Somatic-Ego-State Therapie (SEST)®, Feldenkrais® und Traumakörperarbeit auf der Liege.

  • Sie bekommen mehr Zeit für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Bei mir eine volle Zeitstunde.

  • Sie sind bei mir “nicht krank” und auch “kein Patient”. Ich arbeite mit Ihren zusammen auf Augenhöhe an Ihrem Selbstentwicklungsanliegen.

  • Sie bleiben “diagnosefrei”.

  • Sie können “selbstbezahlte Behandlungen” als “außergewöhnliche Belastungen” steuerlich geltend machen.